Eingangstür Hauptgebäude

Aufgrund von § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 15 Abs. 3 der Betriebssatzung des Zweckverbandes in der Fassung vom 11.09.2007 wird hiermit folgendes öffentlich bekanntgemacht:

Mit Wirkung zum 30.06.2024 ist Herr Manfred Gruhn wegen des Eintritts in den Ruhestand aus dem Dienst des Zweckverbandes ausgeschieden. Die Vertretungsbefugnis als Stellvertreter endete mit diesem Tag. Die ihm erteilte Zeichnungsberechtigung „in Vertretung“ ist zum 30.06.2024 erloschen.

Dörth, den 18.07.2024                                             

RheinHunsrück Wasser

– Zweckverband –

gez. Peter Unkel

Verbandsvorsteher