Verbrauchsabrechnung

Wann erfolgt die Abrechnung?

Die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt einmal jährlich am Ende des Jahres. Hierfür schreiben wir Sie im Dezember an und bitten Sie, den Stand des Wasserzählers abzulesen. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen, müssen wir den Wasserverbrauch schätzen.

Wann wird der Wasserzähler gewechselt?

Der bei Ihnen eingebaute Wasserzähler ist sechs Jahre geeicht und wird dann kostenfrei für Sie ausgetauscht. 

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?

Sie können Ihr SEPA-Mandat unterhalb dieser Fragen ausfüllen und an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Sepa-Mandat“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken, ebenfalls unterhalb dieser Fragen, zur Verfügung. Schicken Sie uns in diesem Fall das ausgefüllte Formular unterschrieben zurück. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich. 

Was muss ich tun, wenn ich ein Haus im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes kaufe oder verkaufe?

Sie können die Eigentumswechselmitteilung unterhalb dieser Fragen ausfüllen und an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Mitteilung Eigentumswechsel“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken, ebenfalls unterhalb dieser Fragen, zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns formlos per E-Mail den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers sowie den Stand des Wasserzählers mit Datum der Übergabe mitteilen. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.

Kann ich mir einen sogenannten „Gartenwasserzähler“ einbauen, um Kosten zu sparen?

Sie können jederzeit einen weiteren Wasserzähler innerhalb Ihrer Hausinstallation von einem konzessionierten Installateur einbauen lassen. Wenn Sie für die Gartenbewässerung einen Nebenzähler nutzen möchten, hat das keinen Einfluss auf die Berechnung des Wasserverbrauches entsprechend der Anzeige auf dem Hauptwasserzähler. Sie können lediglich die auf dem Nebenzähler angezeigte Entnahme bei den Kanalwerken der Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung melden. Dort wird dann geprüft, ob ein Abzug bei der Berechnung des Abwassers möglich ist. Am besten erkundigen Sie sich vorher bei der für Sie zuständigen Stelle. 

    SEPA-Mandat

    Informationen zum Datenschutz

      Daten zum Eigentumswechsel

      Bisheriger Eigentümer

      Neuer Eigentümer

      Kontaktdaten Übermittler

      Informationen zum Datenschutz

      Alternativer Download der Formulare zum händischen ausfüllen und senden per Post

      Kundenanlage

      Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes im Straßenbereich und endet an der Hauptabsperrvorrichtung, das heißt in der Regel an dem Ventil vor dem Wasserzähler. Ab hier ist der Kunde für die Hausinstallation verantwortlich. Der Wasserzähler ist Eigentum des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes.

      Hinter dem Wasserzähler muss an der Kundenanlage eine Absperrarmatur mit Rückflussverhinderer als Armaturenkombination (KFR-Ventil) eingebaut sein. Der Rückflussverhinderer schließt ein Rückfließen aus der Kundenanlage in die zentrale Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes aus. 

      Der Wasserzähler muss jederzeit zugänglich und gegen Frost geschützt sein. 

      Installationsarbeiten an Trinkwasser-Kundenanlagen dürfen nur Unternehmen ausführen, die die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können und in das Installateurverzeichnis Ihres Wasserversorgungsunternehmens eingetragen wurden.

      Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

      Standrohrverleih

      Für die Vermietung eines Standrohres für z. B. eine Baustelle muss seit 01.01.2019 eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro hinterlegt werden. Die Entrichtung der Kaution ist durch Barzahlung, mit EC-Karte oder Vorabüberweisung möglich.

      Die aktuellen Preise können den Preisblättern entnommen werden.

      Nach Rückgabe des Standrohres werden die entstandenen Kosten mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Ein Restguthaben wird nach schriftlicher Mitteilung der Bankverbindung auf das entsprechende Konto des Kunden überwiesen.  

      Betriebsanweisung für Standrohre
      1. Verkehrssicherheit nach der Straßenverkehrsordnung herstellen.
      2. Klauendeckel und Klaue vom Schmutz befreien.
      3. Hydrantenventil mit Hydrantenschlüssel vorsichtig öffnen und Hydrant so lange durchspülen, bis klares Wasser austritt.
      4. Hydrantenventil wieder schließen. Dichtflächen an der Hydrantenklaue von Fremdkörpern reinigen. Standrohr mit geschlossenem Auslaufventil und nach unten geschraubter Klauenmutter in die Klaue einführen und durch Rechtsdrehen festziehen.
      5. Hydrant bis zum Anschlag aufdrehen.
      6. Wasser nur am Auslaufventil des Standrohres regulieren.
      7. Schlauchende nicht im Wasservorratsbehälter belassen, damit bei einem Druckabfall das Rücksaugen des Schmutzwassers in die Trinkwasserleitung nicht möglich ist.
      8. Vor Standrohrabnahme Auslaufventil schließen und Hydrantenventil mit Bedienungsschlüssel zudrehen.
      9. Standrohr-Auslaufventil etwas öffnen, um Standrohr und Hydrant zu entleeren.
      10. Standrohr abnehmen und Klauendeckel in die Hydrantenklaue einbringen.
      11. Standrohr vor Frost, Schmutz, Beschädigung und Diebstahl schützen.
      12. Falls das Standrohr durch den Benutzer oder durch Dritte beschädigt werden sollte, hat der Mieter des Standrohres unverzüglich den Zweckverband RheinHunsrück Wasser zu verständigen.

      Antrag Hausanschluss

      Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen, darum ist es hilfreich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

      Wie beantrage ich meinen Hausanschluss?

      Die Beantragung der Herstellung eines Hausanschlusses kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen und muss dem Zweckverband schriftlich und rechtzeitig vor Baubeginn vorliegen. Die dafür benötigten Antragsformulare finden Sie hier und können als pdf-Dateien heruntergeladen werden. 

      Welche Unterlagen muss ich dem Antrag auf Wasserversorgung zusätzlich beifügen?

      maßstabgerechte Grundrisszeichnung mit Geschossangabe und der Eintragung des Wasserzählerstandortesamtlicher Katasterplan mit Eintragung des Bauvorhabens

      Wie geht es nach Antragstellung weiter?

      Nach Genehmigung Ihres Antrages erhalten Sie eine Ausfertigung vom Zweckverband unterzeichnet zurück. Der zuständige Techniker wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere terminliche und technische Vorgehen zu besprechen.

      Welche Kosten kommen auf mich zu?

      Die Herstellung eines Hausanschlusses ist kostenpflichtig. Bei einer Abrechnung mit Pauschalen kommen die Beträge zur Anwendung, die im nachstehenden Preisblatt dargestellt sind.

      PE-Leitung

      Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss an die Trinkwasserversorgung:

      Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

      Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann. In Ausnahmefällen, z. B. bei überlangen Hausanschlüssen (mehr als 15 m) oder einem Verlauf unter einer Bodenplatte, kann ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze notwendig werden. Bitte beachten Sie hierzu das Blatt „Sonderfälle bei Hausanschlussleitungen“. Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Hausinstallation legen unsere Fachleute fest, wobei Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt werden. 

      Was gehört alles zur Hausinstallation und wer darf sie herstellen?

      Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur durch ein Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) hergestellt und un­terhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des Zweckverbandes zu beachten hat.Anlagen, die nicht vom VIU erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.

      Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?

      Ja – sofern die Verlegung eines Hausanschlusses zumindest teilweise möglich ist oder bereits erfolgte. Die Bereitstellung von Bauwasser ist separat zu beantragen. Je nach Art und Größe des Bauvorhabens ist ein Antrag auf Bauwasser für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder für gewerbliche oder sonstige Bauvorhaben zu stellen. In allen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.

      Und wann steht Wasser im ganzen Haus zur Verfügung?

      Der Vertragsinstallateur beantragt schriftlich das Setzen des Wasserzählers und bestätigt gleichzeitig die ordnungsgemäße Fertigstellung der Hausinstallation. Nach der Montage des Wasserzählers durch unsere Mitarbeiter können Sie Wasser im Haus entnehmen.

      Wie steht es mit dem „Kleingedruckten“?

      Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Zweckverband sind die privatrechtlichen „Allgemeinen Wasserversorgungsbedingungen (AVBWasserV)“. Sie werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasserversorgung anerkannt.

      Eine Ausfertigung der Rechtsgrundlagen liegt in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus und wird Ihnen auf Wunsch auch gerne zugeschickt.

      Weitere Informationen finden Sie in unseren Merkblättern

      Kündigung / Abtrennung Hausanschluss

      Information zur Kündigung des Wasserversorgungsvertrages

      Beendigung des Vertragsverhältnisses

       

      1. es wird kein Wasser mehr benötigt (z. B. wegen Gebäudeabriss, Aufgabe der Landwirtschaft, Ende der Nutzung eines Gartens).
        Der Wasserzähler wird ausgebaut und der Hausanschluss an der Versorgungsleitung abgetrennt. Für den Kunden entstehen keine Kosten.
      2. es wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder Wasser benötigt (z. B. Neubau eines Wohnhauses an gleicher Stelle)
        Der Wasserzähler wird ausgebaut. Die Zahlung des Grundpreises entfällt. Der Hausanschluss bleibt bestehen und kann eventuell für Bauwasser genutzt werden (bleibt der Wasserzähler als Bauwasserzähler bestehen, läuft der Grundpreis weiter). Ob eine spätere Nutzung für den Neubau möglich ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Der entstehende Aufwand für den Ausbau des Wasserzählers, sowie für eine spätere Wiederinbetriebnahme (Lohnkosten, Material) wird berechnet. Ob bei der Wiederinbetriebnahme ein Baukostenzuschuss zu zahlen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
      3. es ist nicht bekannt, ob und wann der Wasserzähler wieder eingebaut wird
        Der Wasserzähler wird kostenfrei ausgebaut, danach entfällt die Berechnung des Grundpreises. Spätestens nach 1 Jahr wird überprüft, ob eine Abtrennung vorgenommen werden muss, weil keine konkrete Nutzung zu ersehen ist. Entspricht der Hausanschluss nicht dem derzeit geltenden Stand der Technik, wird aus hygienischen Gründen kurzfristig eine Abtrennung vorgenommen. Diese ist für den Kunden kostenfrei. 

      

      In jedem Fall erfolgt eine Wiederinbetriebnahme des Hausanschlusses nur zu dem dann geltenden Stand der Technik. Des Weiteren wird eine kostenpflichtige Wasserprobe aus dem Hausanschluss notwendig. Die Kosten sind daher noch nicht konkret absehbar und vom Eigentümer zu tragen. 

      Planauskunft

      Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns eine Nachricht zukommen lassen. Die Übertragung der Inhalte dieses Formulars erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Vorraussetzung für die Nutzung dieses Formulars ist ein Browser, der HTTPS-Verbindungen unterstützt. Die eingegebenen Daten werde im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens elektronisch verarbeitet und gespeichert.

        Ihre Daten

        Ihr Vorhaben

        Bitte beschreiben Sie kurz die Lage und den Umfang des angefragten Bereiches, sowie Ihren Anlass für die Bestandsauskunft. (Handelt es sich um eine Planungs- oder Baumaßnahme?)

        Informationen zum Datenschutz

        Postalische Übermittlung

        RheinHunsrück Wasser
        Zweckverband

        Gallscheider Straße 1
        56281 Dörth

        GIS-System