Kundenservice
Zählerstand
Verbrauchsabrechnung
Die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt einmal jährlich am Ende des Jahres. Hierfür schreiben wir Sie im Dezember an und bitten Sie, den Stand des Wasserzählers abzulesen. Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen, müssen wir den Wasserverbrauch schätzen.
Der bei Ihnen eingebaute Wasserzähler ist sechs Jahre geeicht und wird dann kostenfrei für Sie ausgetauscht.
Sie können Ihr SEPA-Mandat unterhalb dieser Fragen ausfüllen und an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Sepa-Mandat“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken, ebenfalls unterhalb dieser Fragen, zur Verfügung. Schicken Sie uns in diesem Fall das ausgefüllte Formular unterschrieben zurück. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.
Sie können die Eigentumswechselmitteilung unterhalb dieser Fragen ausfüllen und an uns übermitteln. Alternativ steht Ihnen das Formular „Mitteilung Eigentumswechsel“ zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken, ebenfalls unterhalb dieser Fragen, zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns formlos per E-Mail den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers sowie den Stand des Wasserzählers mit Datum der Übergabe mitteilen. Eine telefonische Mitteilung ist nicht möglich.
Sie können jederzeit einen weiteren Wasserzähler innerhalb Ihrer Hausinstallation von einem konzessionierten Installateur einbauen lassen. Wenn Sie für die Gartenbewässerung einen Nebenzähler nutzen möchten, hat das keinen Einfluss auf die Berechnung des Wasserverbrauches entsprechend der Anzeige auf dem Hauptwasserzähler. Sie können lediglich die auf dem Nebenzähler angezeigte Entnahme bei den Kanalwerken der Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung melden. Dort wird dann geprüft, ob ein Abzug bei der Berechnung des Abwassers möglich ist. Am besten erkundigen Sie sich vorher bei der für Sie zuständigen Stelle.
Alternativer Download der Formulare zum händischen ausfüllen und senden per Post
Kundenanlage
Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes im Straßenbereich und endet an der Hauptabsperrvorrichtung, das heißt in der Regel an dem Ventil vor dem Wasserzähler. Ab hier ist der Kunde für die Hausinstallation verantwortlich. Der Wasserzähler ist Eigentum des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes.
Hinter dem Wasserzähler muss an der Kundenanlage eine Absperrarmatur mit Rückflussverhinderer als Armaturenkombination (KFR-Ventil) eingebaut sein. Der Rückflussverhinderer schließt ein Rückfließen aus der Kundenanlage in die zentrale Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes aus.
Der Wasserzähler muss jederzeit zugänglich und gegen Frost geschützt sein.
Installationsarbeiten an Trinkwasser-Kundenanlagen dürfen nur Unternehmen ausführen, die die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können und in das Installateurverzeichnis Ihres Wasserversorgungsunternehmens eingetragen wurden.
Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Standrohrverleih
Seit 2023 ist es bei der Ausleihe eines Standrohres erforderlich, vorher zu prüfen, ob das Gerät nur für die reine Wasserentnahme, z. B. bei Baufirmen, oder es für die Entnahme von Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch z. B. bei Veranstaltungen benötigt wird.
Für die Standrohrausleihe muss generell eine Kaution von 1.000,00 Euro hinterlegt werden.
Wenn Sie das Standrohr für die Entnahme von Trinkwasser benötigen, sollte die Anfrage hierfür mindestens 2 Wochen vorher erfolgen. Vor der Montage des Gerätes, die durch uns erfolgt, benötigen wir Informationen, wo die Veranstaltung genau stattfindet, damit wir einen passenden Hydranten ermitteln können. An dem vorgesehenen Hydranten wird nach Terminvereinbarung eine Wasserprobe entnommen. Nach Rückmeldung durch das Mittelrheinlabor über das ordnungsgemäße Ergebnis der Wasserprobe, das wir 3 Tage später erhalten, ist eine Entnahme von Trinkwasser über das Standrohr möglich. Die Kaution, die bei der ordnungsgemäßen Rückgabe des Gerätes verrechnet wird, sollte bestenfalls vorher auf unser Konto DE30 5605 1790 0010 0400 20 bei der KSK Simmern überwiesen werden. Für ein Standrohr mit einem Durchfluss von max. 10 m³/h für Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch werden je Ausleihe für 1 Woche pauschal 600,00 Euro netto fällig. Hier sind alle Kosten, wie Montage des Standrohres, Entnahme Wasserprobe, Überprüfung und Bearbeitungskosten enthalten. Bei einer verlängerten Ausleihzeit von mehr als einer Woche werden 10,00 Euro netto je Woche fällig.
Wenn Sie das Standrohr nur für die reine Wasserentnahme und nicht für die Verwendung als Trinkwasser nutzen möchten, müssten Sie sich im optimalen Fall eine Woche vor dem angefragten Termin bei uns melden, damit Ihnen das Gerät bereitgestellt wird. Die Kaution kann auch hier ein paar Tage vorher überwiesen oder mit EC-Karte bei der Übergabe bezahlt werden. Der Grundpreis für den Zeitraum der Ausleihe beträgt 1,00 Euro täglich, mindestens aber 7,00 Euro, außerdem werden einmalig Wartungskosten von 50,00 Euro für die Überprüfung und Desinfektion des Standrohres nach der Rückgabe berechnet.
In beiden Fällen ist der aktuelle Wasserpreis pro entnommenen m³ fällig.
Antrag Hausanschluss
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen, darum ist es hilfreich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Die Beantragung der Herstellung eines Hausanschlusses kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen und muss dem Zweckverband schriftlich und rechtzeitig vor Baubeginn vorliegen. Die dafür benötigten Antragsformulare finden Sie hier und können als pdf-Dateien heruntergeladen werden.
(* nur notwendig, wenn Grabenarbeiten im öffentlichen Bereich selbst ausgeführt werden)
- maßstabgerechte Grundrisszeichnung mit Geschossangabe und der Eintragung des Wasserzählerstandortes
- amtlicher Katasterplan mit Eintragung des Bauvorhabens
Nach Genehmigung Ihres Antrages erhalten Sie eine Ausfertigung vom Zweckverband unterzeichnet zurück. Der zuständige Techniker wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere terminliche und technische Vorgehen zu besprechen.
Die Herstellung eines Hausanschlusses ist kostenpflichtig. Bei einer Abrechnung mit Pauschalen kommen die Beträge zur Anwendung, die im nachstehenden Preisblatt dargestellt sind.
Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss an die Trinkwasserversorgung:
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann. In Ausnahmefällen, z. B. bei überlangen Hausanschlüssen (mehr als 15 m) oder einem Verlauf unter einer Bodenplatte, kann ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze notwendig werden. Bitte beachten Sie hierzu das Blatt „Sonderfälle bei Hausanschlussleitungen“. Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Hausinstallation legen unsere Fachleute fest, wobei Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur durch ein Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des Zweckverbandes zu beachten hat.Anlagen, die nicht vom VIU erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.
Ja – sofern die Verlegung eines Hausanschlusses zumindest teilweise möglich ist oder bereits erfolgte. Die Bereitstellung von Bauwasser ist separat zu beantragen. Je nach Art und Größe des Bauvorhabens ist ein Antrag auf Bauwasser für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder für gewerbliche oder sonstige Bauvorhaben zu stellen. In allen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.
Der Vertragsinstallateur beantragt schriftlich das Setzen des Wasserzählers und bestätigt gleichzeitig die ordnungsgemäße Fertigstellung der Hausinstallation. Nach der Montage des Wasserzählers durch unsere Mitarbeiter können Sie Wasser im Haus entnehmen.
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Zweckverband sind die privatrechtlichen „Allgemeinen Wasserversorgungsbedingungen (AVBWasserV)“. Sie werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasserversorgung anerkannt.
Eine Ausfertigung der Rechtsgrundlagen liegt in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus und wird Ihnen auf Wunsch auch gerne zugeschickt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Merkblättern
Kündigung / Abtrennung Hausanschluss
Information zur Kündigung des Wasserversorgungsvertrages
Beendigung des Vertragsverhältnisses
- es wird kein Wasser mehr benötigt (z. B. wegen Gebäudeabriss, Aufgabe der Landwirtschaft, Ende der Nutzung eines Gartens).
Der Wasserzähler wird ausgebaut und der Hausanschluss an der Versorgungsleitung abgetrennt. Für den Kunden entstehen keine Kosten. - es wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder Wasser benötigt (z. B. Neubau eines Wohnhauses an gleicher Stelle)
Der Wasserzähler wird ausgebaut. Die Zahlung des Grundpreises entfällt. Der Hausanschluss bleibt bestehen und kann eventuell für Bauwasser genutzt werden (bleibt der Wasserzähler als Bauwasserzähler bestehen, läuft der Grundpreis weiter). Ob eine spätere Nutzung für den Neubau möglich ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Der entstehende Aufwand für den Ausbau des Wasserzählers, sowie für eine spätere Wiederinbetriebnahme (Lohnkosten, Material) wird berechnet. Ob bei der Wiederinbetriebnahme ein Baukostenzuschuss zu zahlen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. - es ist nicht bekannt, ob und wann der Wasserzähler wieder eingebaut wird
Der Wasserzähler wird kostenfrei ausgebaut, danach entfällt die Berechnung des Grundpreises. Spätestens nach 1 Jahr wird überprüft, ob eine Abtrennung vorgenommen werden muss, weil keine konkrete Nutzung zu ersehen ist. Entspricht der Hausanschluss nicht dem derzeit geltenden Stand der Technik, wird aus hygienischen Gründen kurzfristig eine Abtrennung vorgenommen. Diese ist für den Kunden kostenfrei.
In jedem Fall erfolgt eine Wiederinbetriebnahme des Hausanschlusses nur zu dem dann geltenden Stand der Technik. Des Weiteren wird eine kostenpflichtige Wasserprobe aus dem Hausanschluss notwendig. Die Kosten sind daher noch nicht konkret absehbar und vom Eigentümer zu tragen.
Planauskunft
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns eine Nachricht zukommen lassen. Die Übertragung der Inhalte dieses Formulars erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Vorraussetzung für die Nutzung dieses Formulars ist ein Browser, der HTTPS-Verbindungen unterstützt. Die eingegebenen Daten werde im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Postalische Übermittlung
RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
Gallscheider Straße 1
56281 Dörth