- Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen
- Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen wird am 25.08.2023 den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.
- Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 04.09.2023 bis 18.09.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Zweckverbandes zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Zweckverbandes haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist der Offenlage beim RheinHunsrück Wasser Zweckverband, 56281 Dörth, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den RheinHunsrück Wasser Zweckverband oder elektronisch an info@rhwasser.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Peter Unkel
Verbandsvorsteher