Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies regelt § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) und gilt unabhängig vom Auftragswert. Die Übergangsfristen, die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergeben und die den B2B-Bereich (Unternehmen untereinander) betreffen, gelten für Behörden und öffentliche Aufträge nicht.
Wir bitten Sie daher, ab dem 01.04.2025 Ihre Rechnungen bei RheinHunsrück Wasser nur noch elektronisch auf die Emailadresse: rechnung@rhwasser.de einzureichen.
Akzeptiert werden Rechnungen in der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung, sowie ZuGFeRD-Rechnungen im Profil X-Rechnung, sowie vorrübergehend auch noch PDF-Dateien. Von Papierrechnungen bitten wir abzusehen.
Die Übermittlung an den zentralen E-Rechnungseingang RLP mittels Leitweg-ID funktioniert bei RheinHunsrück Wasser derzeit noch nicht. Hier arbeiten wir in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Daten und Information in Mainz aktiv an einer Lösung. Sobald die direkte Übermittlung über den zentralen E-Rechnungseingang vollständig eingerichtet ist und die Leitweg-ID vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.