Seit dem 9. Oktober 2025 ist die neue EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung in Kraft getreten. Sie verpflichtet alle Banken, den bei einer Überweisung angegebenen Empfängernamen mit dem bei der IBAN hinterlegten Kontoinhaber abzugleichen.

Bisher reichte die korrekte IBAN aus, um Zahlungen auszuführen. Künftig ist jedoch eine Übereinstimmung zwischen Empfängernamen und Kontoinhaber erforderlich.

Für Zahlungen an uns bedeutet das:
Bitte tragen Sie als Empfänger künftig
👉 RheinHunsrück Wasser Zweckverband
ein.

Wir bitten Sie, Ihre Überweisungen und Daueraufträge rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um Rücküberweisungen oder Mahnkosten zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.