Ab 29.11.2021 3G-Regel auch für Kund/innen und Besucher/innen

Für alle Kund/innen und Besucher/innen gilt, unabhängig davon, ob sie einen festen Termin haben oder nicht, ab dem 29.11.2021 die 3G-Regel.

Auf Verlangen müssen Kund/innen und Besucher/innen am Eingang entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat oder einen aktuellen Test vorzeigen. Dieser darf bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein und es muss sich um einen PCR- oder PoC-Test handeln (Labortest / zertifizierter Schnelltest).

Ein Selbsttest, egal in welcher Form, ist nicht ausreichend.