Bei der planmäßigen Rohrnetzpflege oder der Hydrantenwartung, bei Bautätigkeiten im Rahmen von Erneuerungen entstehen täglich in den 151 Ortsnetzen in unserem Verbandsgebiet solche Bilder:

Diese Instandhaltungsprozesse können ohne die Verwendung von größeren Wassermengen nicht durchgeführt werden.  Das wäre zum Beispiel bezüglich der Netzpflege, wie „Geschirr reinigen ohne Wasser“.

Sicher ist aufgrund der aktuell trockenen Vegetation der Wunsch nachvollziehbar, das für die Spülung verwendete Wasser zur Bewässerung von Gärten oder Grünanlagen zu verwenden. Für etwaige interessierte Kunden, die das Spülwässer nutzen möchten, einen Termin festzulegen und geeignet zu kommunizieren, ist aufgrund des hohen Koordinationsaufwandes organisatorisch schwer möglich.

Außerdem lassen sich die o.g. Maßnahmen, in denen Spülmengen entstehen, durch die anderen täglich zu koordinierenden Maßnahmen, in der Regel nicht genau auf den Punkt vorplanen. Oft stehen andere wichtigere Maßnahmen an, die mit höherer Priorität abgearbeitet werden müssen. So haben wir gerade „Hochkonjunktur ungeplanter Rohrschäden,“ weil der Boden stark ausgetrocknet ist und sich bewegt.

Die entstehenden Wassermengen sind aufgrund unserer zustandsabhängigen Vorgehensweise auch nicht vorab quantifizierbar. Einfach gesagt: Es wird nur so viel entnommen, wie es notwendig ist, um die Qualitätsparameter zu überprüfen und den Sollzustand herzustellen.

Einige weitere Argumente, welche helfen sollen unser Prämissen zu verstehen:

  • Einhaltung des Arbeitsschutzes: Die Spüleinrichtungen, welche unsere Mitarbeiter benutzen, stehen oft unter hohem Druck mit hohen Fließgeschwindigkeiten. Daher ist oft eine schadlose Ableitung, z. B. in Gärten oder Grünanlagen auch nur mit hohem zusätzlichen Aufwand machbar.
  • Die Verkehrssicherungspflicht,  der wir unterliegen, gilt es zu beachten. So könnten wir an vielen Stellen nicht die gefahrlose Übernahme des Spülwassers gewähren.
  • Oft ist das Spülwässer mit Rostpartikeln  oder entstandenen Trübungen versehen, die eine uneingeschränkte Nachnutzung ebenfalls in Frage stellen.  

Wir appellieren als Wasserversorger zu jeder Jahreszeit zum sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser. Die Bereitstellung des wichtigsten Lebensmittels braucht unbedingt mehr Wertschätzung in unserer Gesellschaft. Grundsätzlich gelten in unserem Verbandsgebiet aber keine Beschränkung zur Wasserentnahme für unsere Kunden oder zum Gießen von Grünanlagen. Das ist den günstigen Verhältnissen begründet, weil unser Gewinnungsgebiet im Neuwieder Becken ausreichend Ressourcen bietet.

Wenn Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne bereit, zu diesem Thema weitergehend zu informieren.